NIEDERSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Bleialf
vom 11.03.2020
um 19:00 Uhr im Bürgerhaus in Bleialf
Anwesend:
Vorsitzender:
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Heinz Richard
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2. Beigeordneter:
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Weinand Jörg
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Ratsmitglieder:
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Altendorf Cathrin
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Dahmen Stefanie
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Grunow Oliver
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Haas Heidrun
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Hacken Walfried
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Hell Edmund
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Küster Hanns-Peter
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Leinen Willi
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Michels Stefan
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Moelter Thomas
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Ab TOP 2 öffentlich
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Rausch Manfred
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Saxler Jörg
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Urfels Johann
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Entschuldigt fehlten:
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- 1. Beigeordneter:
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Gilles Ernst
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- Ratsmitglieder:
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Lenz Christoph
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Von der Verbandsgemeindeverwaltung:
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Reusch Alfons
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Zugleich als Schriftführer
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Zu der Sitzung war form- und fristgerecht eingeladen worden. Innerhalb der Einladungsfrist gemäß § 34 GemO wurde die Tagesordnung erweitert um die
Punkte 9. Bürgersteig an der Straße „Im Brühl“ und 10. Schlussabrechnung Gerätehalle und Beratung, ob abschließende Maßnahmen notwendig sind.
Aufgrund nachträglich eingegangener Anträge wurde Tagesordnungspunkt 5. vor Eintritt in die Sitzung ergänzt und wie folgt neu gefasst:
5. Bauangelegenheiten
5.1 Antrag auf Nutzungsänderung durch Einbau von Wohnungen (insgesamt 13 Wohneinheiten) im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück der Gemarkung Bleialf, Flur 7, Flurstück
Nr. 61/2 (Bahnhofstraße)
5.2 Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung zur Aufstockung einer Gewerbehalle für die Erhöhung von Lagerräumen und ein Teilobergeschoss sowie Änderungen im Erdgeschoss des Gebäudes
auf dem Grundstück Gemarkung Bleialf, Flur 4, Flurstück Nr. 5/1 (Auwer Straße)
5.3 Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Bachverrohrung L 12 am „Üchenbach“
Die Beschlussfassung zur Änderung/Erweiterung der Tagesordnung erfolgte einstimmig.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
1.
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Niederschrift der Sitzung vom 15.01.2020
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2.
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Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
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3.
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Anfragen von Ratsmitgliedern
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4.
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Einwohnerfragestunde
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5.
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Bauangelegenheiten
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5.1
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Antrag auf Nutzungsänderung durch Einbau von Wohnungen (insgesamt 13 Wohneinheiten) im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück der
Gemarkung Bleialf, Flur 7, Flurstück Nr. 61/2 (Bahnhofstraße)
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5.2
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Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung zur Aufstockung einer Gewerbehalle für die Erhöhung von Lagerräumen und ein Teilobergeschoss sowie
Änderungen im Erdgeschoss des Gebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Bleialf, Flur 4, Flurstück Nr. 5/1 (Auwer Straße)
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5.3
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Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Bachverrohrung L 12 am „Üchenbach“
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6.
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Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bleialf
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7.
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Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen in Bleialf;
Billigung des Beitragssatzes 2019
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8.
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Ergänzung Straßenbeleuchtung „Im Brühl“
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9.
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Bürgersteig an der Straße „Im Brühl“
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10.
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Schlussabrechnung Gerätehalle
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1.
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Niederschrift der Sitzung vom 15.01.2020
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Da gegen die Niederschrift der Sitzung keine Einwände erhoben wurden, gilt diese als
vom Rat gebilligt.
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2.
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Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
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Der Ortsbürgermeister informierte über folgende Angelegenheiten:
- Sturmschäden
- Bejagung Jagdbezirk Brandscheid
- Funkmast (Begehung 15.04.2020)
- Zuwendungen Baumaßnahme „Auwer Straße“
- Kindertagesstätte Bleialf
- Fertigstellung/Finanzierung Flutlichtanlage Sportplatz
- Genehmigung Haushaltssatzung 2020: Korrektur „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“
(bisherige Darstellung: -16.810 €, Korrektur: 56.190 €)
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3.
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Anfragen von Ratsmitgliedern
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Es lagen Anfragen zu folgenden Themen vor:
- Vergabe Bauarbeiten „Auwer Straße“
- „Aktion saubere Landschaft“
- Begehbarkeit Gehwege „Prümer Straße“, „Auf Haustert“ u. a.
- Straßenzustand „Richelberg“
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4.
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Einwohnerfragestunde
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Einwohnerfragen lagen nicht vor.
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5.
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Bauangelegenheiten
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5.1
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Antrag auf Nutzungsänderung durch Einbau von Wohnungen (insgesamt 13 Wohneinheiten) im bestehenden Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück
der Gemarkung Bleialf, Flur 7, Flurstück Nr. 61/2 (Bahnhofstraße)
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Der Standort für das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
von Bleialf. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit als sogenanntes Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Seitens des Antragsstellers sind Umbaumaßnahmen und Umnutzungen beabsichtigt. Bauplanungsrechtlich ergibt sich hierdurch keine Änderung der
bestehenden Situation.
Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wurde auf der Grundlage der vorgelegten Planunterlagen erteilt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Auf die Einhaltung der Stellplatzverpflichtung wird hingewiesen.
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5.2
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Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung zur Aufstockung einer Gewerbehalle für die Erhöhung von Lagerräumen und ein Teilobergeschoss sowie
Änderungen im Erdgeschoss des Gebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Bleialf, Flur 4, Flurstück Nr. 5/1 (Auwer Straße)
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Der Standort für das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils
von Bleialf. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit als sogenanntes Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Antragsteller beantragt die Verlängerung der Baugenehmigung um weitere vier Jahre.
Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur Verlängerung der Baugenehmigung vom vom 22.04.2016 wurde erteilt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
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5.3
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Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Bachverrohrung L 12 am „Üchenbach“
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Im Zuge der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Bachverrohrung „Durchlass L 12 –
„Üchenbach“ hat der LBM Gerolstein einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung der geplanten Maßnahmen bei der Kreisverwaltung (untere Wasserbehörde) gestellt. Geplant ist die
Herstellung von drei weiteren Durchlässen an der L 12.
Die Planung hat dem Ortsgemeinderat vorgelegen. Die Ortsgemeinde wird im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren angehört.
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, dem Vorhaben gemäß Planunterlagen zuzustimmen und erteilte das Einvernehmen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
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6.
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Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bleialf
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Unter Hinweis auf TOP 7 der Sitzung vom 15.01.2020 hat die Verwaltung in Abstimmung
mit dem Ortsbürgermeister die Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bleialf in der dem Original der Niederschrift beigefügten Fassung vorbereitet. Insbesondere werden die
§§ 4 und 5 neu gefasst.
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Satzung.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung nach Ausfertigung in Kraft zu setzen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
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7.
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Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen in Bleialf;
Billigung des Beitragssatzes 2019
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Der Ortsgemeinderat billigte die Kalkulation und den daraus resultierenden
Beitragssatz für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen in der Abrechnungseinheit Bleialf.
Der Beitragssatz 2019 beträgt 0,2301061 €/Beitragsmaßstabseinheit.
Stellt sich bis zum Erlass der Beitragsbescheide heraus, dass maßgebliche Faktoren geändert werden müssen, wird der Beitragssatz der bisherigen
Kalkulation entsprechend angepasst.
Beschlussfassung erfolge einstimmig.
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8.
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Ergänzung Straßenbeleuchtung „Im Brühl“
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Dem Rat lag ein Antrag auf Ergänzung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Im Brühl“
vor. Ein weiterer Antrag aus dem Vorjahr bezieht sich auf die Ergänzung der Straßenbeleuchtung „Im Gäschen“.
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat, beiden Anträgen zuzustimmen. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Angebote der Fa.
Innogy.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Die Ratsmitglieder Altendorf, Hell und Leinen haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
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9.
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Bürgersteig an der Straße „Im Brühl“
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Dem Rat lag ein Antrag auf Herstellung eines Bürgersteiges an der Straße „Im Brühl“
vor. Begründet wird der Antrag mit dem derzeitigen Ausbauzustand, der den Anforderungen der Nutzung, insbesondere des Fußgängerverkehrs, nicht gerecht wird.
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Straße „Im Brühl“ im Zuge des Endausbaues des bereits überplanten Bereichs „Im Wutschert“ auszubauen. Der neu zu
überplanende Ausbaubereich bezieht sich auf den kompletten Streckenabschnitt zwischen dem vorgenannten Bebauungsplangebiet bis zur Einmündung „Brandscheider Straße“.
Der Ortsgemeinderat beschloss, die Planung der Maßnahme auszuschreiben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung der Leistungen zu
veranlassen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
Die Ratsmitglieder Altendorf und Leinen haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
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10.
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Schlussabrechnung Gerätehalle
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Der Ortsgemeinderat hält eine abschließende Beratung über die Abrechnung und ggf. die
Durchführung weiterer Maßnahmen für erforderlich. Die Beratung soll in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.
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